Messtechnische Kontrolle (MTK)

Die messtechnische Kontrolle (MTK) ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung für medizinische Geräte mit Messfunktion, wie beispielsweise Blutdruckmessgeräten und Thermometern. Diese regelmäßige Prüfung wird gemäß § 15 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Geräte die festgelegten Messgenauigkeiten einhalten und keine zulässigen Fehlergrenzen überschreiten.

Fehlmessungen können zu fehlerhaften Diagnosen und in der Folge zu falschen Behandlungen führen, was die Gesundheit der Patienten gefährden kann. Die MTK verhindert dies, indem sie die Messwerte auf ihre Übereinstimmung mit den vom Hersteller vorgegebenen Toleranzen überprüft. So wird gewährleistet, dass die Geräte zuverlässig und exakt arbeiten, was für eine präzise Diagnose und sichere Behandlung unverzichtbar ist.

Diese regelmäßige Kontrolle ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Garantie dafür, dass die Geräte ihre Funktionsfähigkeit und die erforderlichen Sicherheitsstandards über die gesamte Nutzungsdauer hinweg einhalten.

Intervallvorgaben

Die Intervallvorgaben für die messtechnische Kontrolle (MTK) legen fest, wie oft medizinische Geräte auf ihre Messgenauigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft werden müssen, um ihre Zuverlässigkeit und Präzision dauerhaft zu gewährleisten.

Anlage 2 Geräte unterliegen je nach Gerätetyp unterschiedlichen Prüfintervallen. Die meisten müssen alle 2 Jahre einer MTK unterzogen werden, beispielsweise Blutdruckmessgeräte, Langzeit-Blutdruckmessgeräte, Audiometer, Ergometer und Augentonometer. Eine Ausnahme bilden Infrarot-Thermometer, die jährlich geprüft werden müssen, um ihre Messgenauigkeit sicherzustellen.

Sollte es Anzeichen für Fehlmessungen geben, etwa durch untypische Ergebnisse oder abweichende Diagnosen, ist eine außerordentliche Kontrolle erforderlich. Aufgrund der dauerhaften Nutzung und möglicher Einflüsse wie Stöße, Stürze oder andere mechanische Belastungen können Geräte von ihrer ursprünglich festgelegten Messgenauigkeit abweichen. Auch wenn das reguläre Prüfintervall noch nicht erreicht wurde, sollte in solchen Fällen eine Kontrolle durchgeführt werden.

Anlage 2: Gerätearten im Überblick

Die Anlage 2 der MPBetreibV listet alle Geräte auf, die einer regelmäßigen messtechnischen Kontrolle (MTK) unterzogen werden müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • Blutdruckmessgeräte (analog und digital)
  • Langzeit-Blutdruckmessgeräte
  • Audiometer
  • Ergometer
  • Augentonometer
  • Infrarot-Thermometer
  • Fieberthermometer (elektronisch und analog)

Derzeit bietet Help Medizintechnik nur die MTK für Blutdruckmessgeräte und Thermometer an. Andere Geräte sollten direkt vom Hersteller geprüft werden.

Extra Service

Nutzen Sie unseren praktischen Service: 

Wir bieten die messtechnische Kontrolle für manuelle und digitale Blutdruckmessgeräte sowie digitale Thermometer an. Senden Sie uns Ihr Gerät einfach zu, und wir führen die Prüfung durch. Nach erfolgreicher Kontrolle erhalten Sie das Gerät mit einer gültigen Prüfplakette und einem Prüfprotokoll zurück.

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