Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) in Verbindung mit den Normen VDE 0701–0702 regelt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und medizinischen Institutionen. Ziel dieser Vorschrift ist es, die elektrische Sicherheit zu gewährleisten und potenzielle Gefahren wie Stromschläge, Brände oder Ausfälle frühzeitig zu erkennen.
Die Prüfung ist verpflichtend für alle Geräte, die mit Netzspannung betrieben werden und mobil oder fest installiert im Einsatz sind. Sie betrifft somit nicht nur spezialisierte Medizingeräte, sondern auch alltägliche elektrische Betriebsmittel wie Drucker, Kaffeemaschinen, Monitore, Diagnosegeräte oder Pflegebetten.
Betreiber elektrischer Geräte sind gesetzlich verpflichtet, den sicheren Zustand ihrer Geräte regelmäßig nachzuweisen. Diese Pflicht ergibt sich unter anderem aus:
Die Prüfungen dürfen ausschließlich durch befähigte Elektrofachkräfte oder unter deren Verantwortung durchgeführt werden. Eine lückenlose Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Bedarf (z. B. im Schadenfall, bei einer Kontrolle) vorgelegt werden können.
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (VDE 0701–0702) ist für alle Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen verpflichtend, in denen elektrische Betriebsmittel verwendet werden – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.
Typische Einsatzbereiche sind z. B.:
Geprüft werden sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste elektrische Betriebsmittel – also Geräte, die mobil oder fest installiert genutzt werden. Dazu zählen z. B. Kaffeemaschinen, Monitore, Drucker, Kühlschränke, Klimageräte oder elektrische Verteilungen.
Erfasst sind alle Geräte der Schutzklassen I, II und III.
So gewährleistet die DGUV V3, dass elektrische Betriebsmittel im Arbeitsumfeld regelmäßig auf Sicherheit geprüft und rechtssicher dokumentiert werden.
Die DGUV V3-Prüfung erfolgt:
Typische Prüffristen:
Prüfablauf nach DIN VDE 0701–0702:
Alle Ergebnisse werden rechtssicher dokumentiert und Ihnen zur Verfügung gestellt.
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte ist mehr als nur gesetzliche Pflicht – sie ist ein aktiver Beitrag zum Personenschutz, zur Vermeidung von Schäden und zum rechtssicheren Betrieb Ihrer Einrichtung.
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